Lustbarkeitsabgabe für Veranstaltungen

  • 15 v.H. des Preises oder Entgeltes bei Veranstaltungen (Zeltfeste) lt. Verordnung
  • 10 v.H. des Preises oder Entgeltes für alle anderen Darbietungen lt. Verordnung
  • Betrieb von Spielapparaten: € 69,00 je Apparat für jeden angefangen Kalendermonat der Aufstellung
  • Betriebe von Wettterminals: € 343,00  je Apparat für jeden angefangen Kalendermonat der Aufstellung