Schulgeld für Privatschulen

Für jede/n Schüler/in einer Privatschule gewährt die Gemeinde ab dem Schuljahr 2022/23 eine Unterstützung in der Höhe jenes Beitrages, den die Gemeinde ansonsten für den Besuch einer Mittelschule gesetzlich zu bezahlen hätte.

Die Auszahlung dieses Schulgeldes erfolgt auf Antrag der Eltern. Dem formlosen Antrag ist eine Schulbesuchsbestätigung beizulegen. Die Auszahlung erfolgt im 2. Semester.


Zuständig