Bitte Ihren Wasserverbrauch auf das täglich Notwendige zu beschränken. Trinkwasser ist eine kostbare und lebensnotwendige Ressource.
Bitte die Gartenbewässerung, nur in der Zeit zwischen 19 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens durchführen.
Unangemeldete Poolfüllungen, das Bewässern von Rasenflächen oder das Abspritzen (z.B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof-Wegflächen und Dächern oder das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist untersagt.
Diese Einschränkungen gelten bis auf Weiteres!
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!